FAQ – Fragen zum Umweltstand-Umweltwettbewerb

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Erfurter Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler aus Erfurt haben die Möglichkeit zur Teilnahme.

Muss ein Anmeldeformular eingereicht werden?
Nein. Wenn die Schüler einer ganzen Schulklasse oder der gesamten Schule teilnehmen, entfällt das Anmeldeformular. Eine formlose Mitteilung per E-Mail mit den Eckdaten reicht völlig aus. (Was wird gemacht und wer ist dabei?)

Werden detaillierte Projektunterlagen oder komplexe Auswertungen verlangt?
Nein, nicht in der Kategorie „Schulen/Klassen“. Es genügt eine kurze Schilderung der schulischen Aktion. Das Hauptziel des Wettbewerbs ist es, dass Kinder und Jugendliche draußen bewusst in Kontakt mit der Natur kommen und praktische Naturerfahrungen sammeln.
Falls einzelne Schülergruppen jedoch tiefer einsteigen und eigene, detaillierte Projektunterlagen einreichen wollen, starten sie zusätzlich in der Kategorie „Projektgruppen“ und erhöhen so die Gewinnchancen für die Schule. Für diese Projektgruppen ist jeweils das offizielle Anmeldeformular erforderlich.

Was kann als „Umweltaktion“ eingereicht werden?
Grundsätzlich jedes schulische Projekt in Erfurt, das sich mit der Natur auseinandersetzt. Bestens bewährt haben sich einfache Artenerfassungen (Tiere/Pflanzen fotografieren), phänologische Beobachtungen, Wetterauswertungen, aber auch aktive Aktionen wie Müllsammeln oder Bachuntersuchungen.

Wie funktioniert die finanzielle Zuwendung an die Schule?
Es gibt Projektspenden zur Unterstützung einzelner Umweltaktionen/Wettbewerbsbeiträge, für hervorragendes Umwelt-/BNE-Engagement und für erreichte Wettbewerbsplatzierungen. Überweisungen können nur an entsprechende Fördervereine erfolgen. Die Gelder sind frei verwendbar. Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach dem Spendenaufkommen des lfd. Jahres. Zuletzt haben beteiligte Fördervereine mindestens 1.000 EUR erhalten.

Gibt es für die Schüler auch direkte Anerkennungsmöglichkeiten?
Ja. Nach dem offiziellen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) und entsprechend der geltenden Thüringer Schulordnung sind ein Notenbonus sowie ein offizieller Zeugniseintrag für die erbrachte Wettbewerbsleistung ausdrücklich möglich und zulässig.

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[Update/Autor: 30.09.2026/ag-u.de]